Einsatzstelle werden
Um Bundesfreiwillige zu beschäftigen, müssen Sie sich als Einsatzstelle anerkennen lassen, sich verpflichten, die gesetzlichen Vorgaben nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) einzuhalten und sich gleichzeitig uns als Träger anschließen.
Die Anerkennung erfolgt über das Bundesamt für Familie und gesellschaftliche Aufgaben (BAFZA).
Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:
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Die Aufgaben Ihrer Einrichtung und damit die Tätigkeiten des Freiwilligen müssen stets gemeinwohlorientiert sein.
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Der Einsatz darf Einstellungen von neuen Beschäftigten nicht verhindern oder zu einer Kündigung führen. Er muss arbeitsmarktneutral erfolgen.
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Freiwilligenplätze werden zusätzlich zum Stellenplan eingerichtet -Regelaufgaben werden nicht durch Freiwillige übernommen.
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Die Freiwilligen verrichten unterstützende, zusätzliche Tätigkeiten.
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Verpflichtung zur Benennung einer Fachkraft für die fachliche Anleitung der Freiwilligen
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Verpflichtung der Einsatzstelle, für die Teilnahme der Freiwilligen an den vorgeschriebenen Seminaren zu sorgen und sie dafür freizustellen.
Ein Anerkennungsbescheid berechtigt Ihre Einrichtung, Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst zu beschäftigen.
Was kostet eine Stelle im Bundesfreiwilligendienst pro Monat?
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Taschengeld max. 381 Euro bei einer Vollzeitstelle - bei Teilzeit wird das Taschengeld anteilig reduziert.
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Sozialversicherungsbeiträge, ca. 40% auf alle Leistungen
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Eigenanteil für die pädagogische Begleitung an Träger
Taschengeld und Sozialversicherungsbeiträge sind bis zu 350,00 Euro erstattungsfähig.