Einsatzstelle werden
Um FSJ-ler zu beschäftigen, müssen Sie sich verpflichten, die gesetzlichen Vorgaben nach dem JFDG - Jugendfreiwilligendienstegesetz einzuhalten und sich gleichzeitig uns als Träger anschließen. Jährlich wird dazu eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, in welcher auch die Anzahl der in Ihrer Einrichtung möglichen FSJ-Stellen festgelegt wird.
Ein FSJ dauert in der Regel 12 Monate, kann aber auch auf mindestens 6 Monate verkürzt bzw. auf 18 Monate verlängert werden. Es ist ausschließlich Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwischen 16 und 27 Jahren zugänglich, eine Vollzeitanstellung mit 35 Stunden pro Woche wird gefordert.
Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:
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Die Aufgaben Ihrer Einrichtung und damit die Tätigkeiten des Freiwilligen müssen stets gemeinwohlorientiert sein.
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Es muss Arbeitsmarktneutralität gewährleistet sein, d.h.:
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Der Einsatz darf Einstellungen von neuen Beschäftigten nicht verhindern oder zu einer Kündigung führen
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Freiwilligenplätze werden zusätzlich zum Stellenplan eingerichtet - Regelaufgaben werden nicht durch Freiwillige übernommen.
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Die Freiwilligen verrichten unterstützende, zusätzliche Tätigkeiten.
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Verpflichtung zur Benennung einer Fachkraft für die fachliche Anleitung der Freiwilligen
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Einhaltung der Gesetze des Jugend- und Arbeitsschutzes
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Verpflichtung der Einsatzstelle, für die Teilnahme der Freiwilligen an den vorgeschriebenen Seminaren (25 Tage/Dienstjahr) zu sorgen und sie dafür freizustellen
Was kostet eine FSJ-Stelle pro Monat?
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Taschengeld 330.- Euro
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zzgl. Sozialversicherungsbeiträge
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zzgl. des zu leistenden Eigenanteiles für die pädagogische Begleitung an den Träger